AM (Roller)
Zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren bzw. einer Nenndauerleistung bis zu 4 kW bei Elektromotoren.
Mindestalter* : 16 Jahre Neu: Ausnahme vom Mindestalter mit 15 Jahren möglich
Vorraussetzung : keine
Umfang:
¤ Grundstoff (Theorie)
12 Doppelstunden (je 90 Minuten)
¤ Klassenspezifisch (Theorie)
2 Doppelstunden (je 90 Minuten)
+ Übungsstunden (Praktisch)
A1 (125er)
Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, Leistung/Leergewicht-Verhältnis nicht über 0,1 kW/kg (Leichtkrafträder) sowie dreirädrige Krafträder bis 15 kW Leistung
Mindestalter*: 16 Jahre
Vorraussetzung: keine
Einschlussklasse(n): AM
¤ Grundstoff (Theorie)
12 Doppelstunden (je 90 Minuten)
¤ Klassenspezifisch (Theorie)
4 Doppelstunden (je 90 Minuten)
¤ Besondere Ausbildungsfahrten (Praktisch)
Überlandfahrten - 5 -
Autobahnfahrten - 4 -
Nachtfahrten - 3 -
+ Übungsstunden (Praktisch)
A2
Krafträder mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW und einem Verhältnis von Leistung/Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg.
Mindestalter*: 18 Jahre
Vorraussetzung: -
Einschlussklasse(n): AM,A1
¤ Grundstoff (Theorie)
12 Doppelstunden (je 90 Minuten)
bei Erweiterung 6 Doppelstunden
¤ Klassenspezifisch (Theorie)
4 Doppelstunden (je 90 Minuten)
¤ Besondere Ausbildungsfahrten (Praktisch)
Überlandfahrten - 5 -
Autobahnfahrten - 4 -
Nachtfahrten - 3 -
+ Übungsstunden (Praktisch)
Hinweis: Bei Besitz der Klasse A1 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung nötig.
A
Krafträder mit einem Hubraum von mehr als 50cm³ oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge (z.B. Trikes) mit einer Leistung über 15kW.
Mindestalter*: 24 Jahre bei Direkteinstieg
20 Jahre (bei Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren Aufstieg möglich, in diesem Falle ist nur eine praktische Prüfung erforderlich)
21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW
Vorraussetzung : keine
Einschlussklasse(n): AM,A1,A2
Umfang:
¤ Grundstoff (Theorie)
12 Doppelstunden (je 90 Minuten)
¤ Klassenspezifisch (Theorie)
4 Doppelstunden (je 90 Minuten)
¤ Besondere Ausbildungsfahrten (Praktisch)
Überlandfahrten - 5 -
Autobahnfahrten - 4 -
Nachtfahrten - 3 -
+ Übungsstunden (Praktisch)
Mofa
Mofa bis 50 ccm Hubraum und max. 25 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit, einsitzig.
Umfang:
¤ Theorie
12 Doppelstunden (je 90 Minuten)
+ 90 minütige Ausbildungsfahrt