B / B197
Kraftfahrzeuge (außer Klassen AM, A1, A2 und A)
mit einer zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und
gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer,
mit Anhänger
-mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
-mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg, sofern die zul. Gesamtmasse der Kombination 3,5 T. nicht übersteigt.
Mindestalter*: 17 Jahre (bei Begleitetem Fahren mit 17),
18 Jahre
Vorraussetzung: keine
Einschlussklasse(n): AM,L
Umfang:
¤ Grundstoff (Theorie)
mind. 12 Doppelstunden (je 90 Minuten)
bei Erweiterung bei Vorbesitz 6 Doppelstunden
¤ Klassenspezifisch (Theorie)
2 Doppelstunden (je 90 Minuten)
¤ Besondere Ausbildungsfahrten (Praktisch)
Überlandfahrten - 5 - mindestens
Autobahnfahrten - 4 - mindestens
Nachtfahrten - 3 - mindestens
+ Übungsstunden
BE
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger oder einem Sattelanhänger mit
- einer zul. Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und nicht mehr als 3500 kg
Mindestalter*: 17 Jahre (bei BF17)
18 Jahre
Vorraussetzung: Klasse B, oder im gemeinsamen Ausbildungsgang mit Klasse B
B96
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit
- einer zul. Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zul. Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3500 kg und nicht mehr als 4250 kg
Mindestalter*: 17 Jahre (bei BF17)
18 Jahre
Vorraussetzung: Klasse B, oder im gemeinsamen Ausbildungsgang mit Klasse B