Die Fahrerlaubnis der Klasse B erlaubt es, ein Kraftfahrzeug mit maximal 3500 Kilogramm zulässiger Gesamtmasse (zGM) plus Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 750 Kilogramm zu fahren.
Wenn das Fahrzeug leichter als
3500 Kilogramm ist, darf der Anhänger jedoch auch mehr als 750 Kilogramm wiegen. In diesem Fall darf allerdings die Kombination aus Pkw und Anhänger
die zulässige Gesamtmasse von 3500
Kilogramm nicht
überschreiten.
Mit der B96-Erweiterung dürfen Sie mit jedem geeigneten Zugfahrzeug auch schwerere Anhänger ziehen. Wichtig: Die zulässige Gesamtmasse als Kombination
aus Zugfahrzeug und Anhänger darf 4250
Kilogramm nicht
übersteigen.