ERFORDERLICHE STUNDEN (B/B197)
Theoriestunden
Wenn Sie den Führerschein der Klasse B (ab 18 Jahren) oder B17 (ab 17 Jahren) erstmals erwerben, müssen Sie zwölf Doppelstunden theoretischen Unterricht für den Grundstoff absolvieren.
Zwei Doppelstunden à 90 Minuten kommen für den Zusatzstoff hinzu.
Bei Führerscheinerweiterungen (z.B. Vorbesitz der Klasse AM oder A1) werden mindestens sechs Doppelstunden Grundstoff fällig.
Praxisstunden
Die Anzahl der Fahrstunden variiert von Fahrschüler zu Fahrschüler
Die praktische Grundausbildung erfolgt gemäß der Fahrschüler-Ausbildungsverordnung.
Es wird zwischen Übungsstunden und besonderen Ausbildungsfahrten (Sonderfahrten) unterschieden.
Nur die besonderen Ausbildungsfahrten sind vorgegeben. Die Zahl der
zusätzlichen Übungsfahrstunden ist von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt des Schülers oder der Schülerin abhängig.
Besondere Ausbildungsfahrten sind folgende sogenannte Sonderfahrten:
Mindestens
Mit der Ausbildung zur Führerscheinklasse B sind folgende Fahrerlaubnis-Klassen mit eingeschlossen:
- AM
- L